KindersoldatInnen in Afrika

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KindersoldatIn der Liberians United for Reconciliation and Democracy (LURD)[1]

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Günther Lanier, Ouagadougou 17.11.2021[2]

Gäbe es keine Waffen und somit keine bewaffneten Menschen, ginge es allen besser. Aber davon können wir nur träumen. Unter den Bewaffneten sticht eine Gruppe besonders hervor: Kinder. Sie sind zum Spielen auf der Welt, nicht zum Kämpfen, Sterben, Morden, Verstümmeln, Brandschatzen, Gewaltanwenden, usw. Leider hält sich vielerorts die Wirklichkeit nicht an unsere Vorstellung davon, wie sie sein soll.

Hier heute eine kleine Bestandsaufnahme, was weniger als 18 Jahre alte Kämpfende und ihre HelferInnen[3] – also KindersoldatInnen – in Afrika betrifft. Wobei diese weite Definition leider nur von Unicef, Terre des hommes, Amnesty International usw. getragen wird. Die 1989er UNO-Kinderrechtskonvention definierte KindersoldatInnen viel enger, als direkt an Feindseligkeiten beteiligte KriegsteilnehmerInnen unter 15 Jahren. Seitdem fasst ein optionales Zusatzprotokoll zur Konvention aus 2002 den Begriff etwas weiter, indem es das Alterslimit auf 18 Jahre anhebt. Freiwillige, die älter als 14 Jahre sind, sind jedoch legal, also keine KindersoldatInnen. Ab 14!

Wieviele es sind, wissen wir nicht wirklich. Schätzungen sprechen von 250.000 oder auch 300.000 Kindern, die weltweit “unter Waffen“ stünden, davon 40% oder vielleicht auch mehr in Afrika, also allermindestens 100.000 und bis zu 150.000 afrikanische Kinder. Mehr als 50 bewaffnete Gruppen bedienen sich ihrer, viele davon in Afrika.

Einsatz von KindersoldatInnen
dunkelviolett dokumentiert für 2020
hellviolett dokumentiert für 2005-2015


angelehnt an RLS, Atlas der Versklavung 2021[4]

Wie auf der Karte zu sehen, sind KindersoldatInnen in Afrika für 2020 “nachgewiesen“ für Somalia, Sudan, Südsudan, Kongo-Kinshasa, die Zentralafrikanische Republik, Nigeria und Mali. Für die Zeit von 2005 bis 2015 kommen noch Eritrea, Uganda, Ruanda, Burundi, Libyen, Tschad, Côte d’Ivoire, Liberia und Sierra Leone dazu.

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten[5] wurde am 25. Mai 2000 von der UNO-Generalversammlung beschlossen und ist am 12. Februar 2002 in Kraft getreten.

Das Zusatzprotokoll ist bis dato von 171 UNO-Mitgliedern unterschrieben und ratifiziert worden. 9 haben es  unterschrieben, aber nicht ratifiziert, darunter 3 afrikanische (Liberia, Sambia, Somalia). 19 UNO-Mitglieder haben nicht unterschrieben (und somit auch nicht ratifiziert), darunter 4 afrikanische (Äquatorialguinea, die Komoren, Mauretanien und São Tomé und Príncipe)[6].


Frühere Kindersoldaten im Osten Kongo-Kinshasas [7]

Der 2021er Jahresbericht des UNO-Generalsekretärs zu KindersoldatInnen enthält im Annex eine Liste der Organisationen, die erwiesenermaßen KindersoldatInnen verwenden[8]. Hier daraus die Afrika betreffenden Teile.

Die kleinen kursiv hochgestellten Buchstaben nach dem Namen der Organisationen (ich übersetze nicht, da sie generell unter ihren Originalnamen bekannt sind) geben Aufschluss, was die UNO zu ihnen anmerkt, nämlich:
                a              die Organisation rekrutiert und benutzt Kinder
                b              die Organisation tötet und verstümmelt Kinder
                c               die Organisation vergewaltigt Kinder und begeht andere Formen sexueller Gewalt gegen Kinder
                d              die Organisation greift Schulen und/oder Spitäler an
                e               die Organisation entführt Kinder
                f               die Organisation hat einen Aktionsplan, eine gemeinsame Verpflichtung oder Ähnliches mit den Vereinten Nationen unterzeichnet gemäß Sicherheitsratsresolutionen 1539 (2004) und 1612 (2005).

1. Organisationen, die im Berichtszeitraum keine Maßnahmen zum Schutz von Kindern unternommen haben

Kongo-Kinshasa/nicht-staatlich

Allied Democratic Forces (ADF) a,b,d,e
Coopérative pour le développement du Congo (CODECO)b,d
Forces démocratiques de libération du Rwanda-Forces combattantes abacunguzi a,c,d,e
Force de résistance patriotique de l’Ituri a,c,d,e
Lord’s Resistance Army (LRA) a,b,c,e
Mai-Mai Apa Na Pale a,e
Mai-Mai Mazembe a,b,e,f
Mai-Mai Simba a,c
Nduma défense du Congo-Rénové a,b,c
Nyatura a,c,e
Raia Mutomboki a,c,e,f

Mali/nicht-staatlich

Ansar Eddine a,c
Plattform inklusive angegliederter Gruppen a

Nigeria/nicht-staatlich

Boko Haram-angegliederte und Splittergruppen inklusive Jama’atu Ahlis Sunna Lidda’awati wal-Jihad und Islamic State West Africa Province a,b,c,d,e

Somalia/nicht-staatlich

Al-Shabaab a,b,c,d,e
Ahl al-Sunna wal-Jama’a a

Sudan/nicht-staatlich

Justice and Equality Movement a,f
Sudan Liberation Army-Abdul Wahid a
Sudan Liberation Army-Minni Minawi a,f
Sudan People’s Liberation Movement-North Abdelaziz al-Hilu faction a,f
Sudan People’s Liberation Movement-North Malik Agar faction a,f

Zentralafrikanische Republik/nicht-staatlich

Lokale “Anti-Balaka”-Milizen a,b,c
Lord’s Resistance Army (LRA) a,b,c,e

2. Organisationen, die im Berichtszeitraum Maßnahmen zum Schutz von Kindern ergriffen haben:

Kongo-Kinshasa/staatlich

Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo c,f

Kongo-Kinshasa/nicht-staatlich

Alliance des patriotes pour un Congo libre et souverain a

Mali/nicht-staatlich

Mouvement national de libération de l’Azawad a,c,f

Somalia/staatlich

Somalische bundesstaatliche Verteidigungs- und Polizeikräfte a,b,c,f

Südsudan/staatlich

Südsudanesische Volksverteidigungskräfte inklusive Taban Deng-verbündete Südsudanesische Volksverteidigungskräfte a,b,c,d,e,f

Südsudan/nicht-staatlich

Sudan People’s Liberation Movement/Army in Opposition – pro-Machar a,b,e,f

Zentralafrikanische Republik/nicht-staatlich

Front populaire pour la renaissance de la Centrafrique, Mouvement patriotique pour la Centrafrique und Union pour la paix en Centrafrique, Teile der früheren Séléka-Koalition a,b,c,d,f


Mai Mai-Milizionäre ergeben sich in Nord-Katanga den staatlichen Autoritäten[9]

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Endnoten:

[1] Foto United States Army Africa 2004, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:LURD_child_fighter.jpg.

[2] Petra Radeschnig gilt – wie stets – mein herzlicher Dank fürs Lektorieren!

[3] TrägerInnen, InformantInnen, KöchInnen, Zwangsprostituierte…

[4] Susan Tiefenbrun, Kindersoldat*innen. Jugend auf dem Schlachtfeld, in: Atlas der Versklavung, Daten und Fakten über Zwangsarbeit und Ausbeutung, 2. Auflage, Berlin (Rosa Luxemburg Stiftung) November 2021, pp.18f, herunterladbar auf https://www.rosalux.de/publikation/id/45336.

[5] Optional Protocol on the Involvement of Children in Armed Conflict. Adopted and opened for signature, ratification and accession by General Assembly resolution A/RES/54/263 of 25 May 2000, gesamter Text: https://childrenandarmedconflict.un.org/tools-for-action/optional-protocol/.

[6] Siehe die Auflistung auf der Webseite des Büros der Sonderrepräsentantin des UNO-Generalsekretärs für KindersoldatInnen (derzeit die Argentinierin Virginia Gamba): https://childrenandarmedconflict.un.org/tools-for-action/opac/ratification-status-of-the-optional-protocol/.

[7] Foto L. Rose, wahrscheinlich zwischen 2000 und 2007, leicht zugeschnitten GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:DRC-_Child_Soldiers.jpg?uselang=de.

[8] Veröffentlicht wurde der “Annual Report of the Secretary-General on Children and armed conflict” am 6.5.2021. Siehe https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2021/437&Lang=E&Area=UNDOC.

[9] Foto Amuri Aleka/Monusco/Radio Okapi 9.10.2006, leicht zugeschnitten GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mai_Mai_Katanga.jpg?uselang=de.